SYMPOSIUM STAND DER TECHNIK

 

MONTAG, 06.05.2024, 9:00-17:00 UHR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 HAUPTVERBAND DER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGEN

 

 

 

 

 

 

 

 

Symposium Stand der Technik

„Von den Regeln der Technik bis zum Stand der Wissenschaft“
rechtliche und technische Bedeutung

am Montag, 6. Mai 2024, von 9.00 Uhr bis ca 17.00 Uhr

im IMLAUER HOTEL PITTER, Rainerstraße 6, 5020 Salzburg

Programm

 

09:00 Uhr Begrüßung und Einleitung
Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt P. JUDMANN
Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen
09:15 Uhr Technikklauseln im Zivilprozess – unterschiedliche Blickwinkel
Mag. Thomas EILENBERGER-HAID
Rechtskonsulent des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen
09:45 Uhr Stand der Technik – „Dauerbrenner“ und aktuelle Fragestellungen
Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard SARIA
Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien
10:15 Uhr Stand der Technik aus Sicht der Richter:innen
Dr. Gernot KANDUTH
Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter
10:45 Uhr
Kaffeepause
11:00 Uhr Der Stand der Technik als strafrechtlicher Maßstab
Rechtsanwalt Univ.-Prof. Dr. Richard SOYER
Institut für Strafrechtswissenschaften an der JKU Linz
11:30 Uhr Stand der Technik und Immaterialgüterrecht
Mag. Johann GUGGENBICHLER
Rechtskonsulent des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen
12:00 Uhr „Standardmedizin“ vor Gericht
Die Macht der Gutachter im Arzthaftungsprozess
Mag. Alfred TANCZOS
Senatspräsident am Oberlandesgericht Graz
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Diversität des Begriffs „Stand der Technik“
im weiten Feld der Buchsachverständigentätigkeit

Mag. Erich KANDLER
Gerichtssachverständiger, Wirtschaftsprüfer, CPA (Ohio)
EKWP Wirtschaftsprüfungs GmbH
14:00 Uhr Stand der Technik in der Immobilienbewertung
Architekt BM Dipl.-Ing. Roland POPP
Vizepräsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen
14:30 Uhr Stand der Technik im Bauwesen
Architekt Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Heinz PRIEBERNIG
Institut für Hochbau und Entwerfen an der TU Wien
15:00 Uhr Kaffeepause
15:15 Uhr

Informationstechnologie: Bedeutung des Standes der Technik
Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt P. JUDMANN
Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen
Ziviltechniker, Judmann Ziviltechniker GmbH
Institut für Computertechnik der TU-Wien

15:45 Uhr Elektrotechnik und Maschinenbau
Anerkannte Regeln der Technik als Basis der Anlagensicherheit
Dipl.-Ing. Dr. Rudolf MÖRK-MÖRKENSTEIN
Ziviltechniker für Elektrotechnik, IES Ziviltechniker GmbH
Obmann der Fachgruppe Maschinenbau und Elektrotechnik
des Landesverbandes Wien, NÖ und Bgld.
16:15 Uhr Zum Stand der Technik im KFZ-Wesen vor Gericht
Sachverständige und Richter:innen im Dialog um Bewertung und
Unfallanalyse
Dr. Robert FUCIK
Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz
16:45 Uhr Schlussworte
Hon.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Kurt P. JUDMANN
Präsident des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen

 

Informationen

 

Der Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs veranstaltet ein
Symposium zum Stand der Technik

 

Datum:

 

6. Mai 2024
9:00 Uhr – 17:00 Uhr
Ort: IMLAUER HOTEL PITTER
Rainerstraße 6
5020 Salzburg
Kosten:
für Mitglieder: € 230,00  +  20% USt  =  € 276,00 
für Nichtmitglieder: € 360,00  +  20% USt  =  € 432,00
Anmeldeschluss: 19. April 2024
 

Wir ersuchen um schriftliche Anmeldung per E-Mail über den untenstehenden Button
„E-Mail Anmeldung“.

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt! Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einlangens entgegengenommen. Die Rechnung erhalten Sie ca 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

Mit Ihrer Anmeldung zu dieser Veranstaltung erklären Sie sich mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und der Anfertigung von Lichtbildern für Zwecke dieser Veranstaltung einverstanden.

Stornierungen werden nur dann akzeptiert, wenn sie bis zum Anmeldeschluss bei uns eingelangt sind. Bei späteren Stornierungen bis drei Tage vor Seminarbeginn müssen wir 50 % des Seminarbeitrages als Stornogebühr verrechnen. Danach oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein(e) Ersatzteilnehmer(in) kann jederzeit gerne genannt werden.

Wir weisen darauf hin, dass eine Teilnahmebestätigung nur dann ausgegeben werden kann, wenn Sie an der Veranstaltung auch tatsächlich teilgenommen haben.

Ich freue mich darauf, Sie bei dieser Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

 

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